Unternehmen müssen psychische Belastungen ihrer Beschäftigten systematisch in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen. Die DGUV bietet mit dem Online-Tool „Erfahrungsschatz Arbeitsgestaltung
Für die Praxis: Bei der Ableitung von Maßnahmen sollten Betriebe konkrete Belastungsursachen mit ihren eigenen Bedingungen abgleichen und die Beschäftigten einbeziehen – dies erhöht die Akzeptanz und Wirksamkeit deutlich.
Quelle: etem (BG-ETEM-Magazin)
Diese KI-gestützt erstellte und redaktionell geprüfte Zusammenfassung ersetzt nicht die Lektüre der Originalquelle. Maßgeblich ist ausschließlich das verlinkte Original.
