Suchtexperte Nikolaus Lange kritisiert, dass die Cannabis-Legalisierung ab April 2024 ohne ausreichende gesundheitspolitische Konzepte umgesetzt wurde. Besonders für Arbeitgeber fehlen verbindliche Regelungen zum Umgang mit Cannabis am Arbeitsplatz. Lange fordert, dass Unternehmen Suchtprävention systematisch in ihre Gefährdungsbeurteilung und betriebliche Prävention integrieren.
Für die Praxis: Betriebe sollten eine schriftliche Betriebsvereinbarung zu Substanzkonsum am Arbeitsplatz entwickeln und einen betrieblichen Suchtbeauftragten benennen. Suchtprävention muss Teil der regelmäßigen Unterweisung sein, um rechtssicher und präventiv wirksam mit dem Thema umzugehen.
Quelle: BGHW
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