Betriebliches Eingliederungsmanagement: Sichere Prozesse für Rückkehrfälle

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wird von vielen Unternehmen nicht strukturiert umgesetzt, obwohl die gesetzliche Verpflichtung nach § 167…

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wird von vielen Unternehmen nicht strukturiert umgesetzt, obwohl die gesetzliche Verpflichtung nach § 167 Abs. 2 SGB IX besteht. Entscheidend ist eine zuverlässige Erkennung der Auslöseschwelle (über sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres), klare Zuständigkeiten und ein dokumentierter Prozess, der von formalen Einladungen bis zur Nachverfolgung reicht. Mängel im BEM können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben und Chancen zur Erhaltung des Arbeitsverhältnisses ungenutzt lassen.

Für die Praxis: Sicherheitsverantwortliche sollten überprüfen, ob ihr Betrieb ein schriftlich fixiertes BEM-Prozessmodell hat, das die Fehlzeitenerkennung, Zuständigkeiten und Dokumentation regelt. Das System muss unabhängig von subjektiven Einschätzungen einzelner Führungskräfte funktionieren und sowohl die Sechs-Wochen-Schwelle als auch kumulative kürzere Ausfallzeiten erfassen. Eine klare Kommunikation und Einhaltung von Datenschutz schützen zugleich die Organisation und das Vertrauensverhältnis.

Quelle: SiFa-flex Blog

Diese KI-gestützt erstellte und redaktionell geprüfte Zusammenfassung ersetzt nicht die Lektüre der Originalquelle. Maßgeblich ist ausschließlich das verlinkte Original.