Die Biostoffverordnung regelt den Umgang mit Mikroorganismen und Krankheitserregern und ist auch auf Tätigkeiten in Alten- und Pflegeheimen anzuwenden. Der breite Geltungsbereich erfasst alle Tätigkeiten im Gesundheitswesen, bei denen Beschäftigte mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen können. Konkretisiert werden die Anforderungen durch die Technischen Regeln TRBA 250 und TRBA 500.
Für die Praxis: Einrichtungen der Altenpflege müssen bei der Gefährdungsbeurteilung Expositionsrisiken gegenüber Biostoffen berücksichtigen – etwa bei der Pflege von Bewohnern mit Infektionserkrankungen. Die TRBA 250 und TRBA 500 enthalten konkrete Schutzmassnahmen und Hygienemassnahmen, die in Unterweisungen und Betriebsanweisungen zu verankern sind.
Quelle: KomNet NRW
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