Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung modernisiert die DGUV Vorschriften 3 und 4 zur Elektrosicherheit mit dem Ziel, die Anforderungen praxisnäher und risikoorientiert zu gestalten. Dabei soll das hohe Schutzniveau erhalten bleiben, während Betriebe mehr Gestaltungsspielraum bei der Festlegung von Prüfintervallen entsprechend ihrer Gefährdungsbeurteilung erhalten. Jährlich ereignen sich rund 2.500 Arbeitsunfälle durch elektrischen Strom.
| Dokument | DGUV Vorschrift 3 und 4 |
|---|---|
| Änderung | Geändert |
| Fundstelle | SGB VII |
Für die Praxis: Betriebe können Prüfintervalle für elektrische Anlagen bereits heute bedarfsgerecht auf Basis ihrer Gefährdungsbeurteilung und Einsatzbedingungen festlegen – beispielsweise längere Fristen für gering belastete Geräte. Die überarbeiteten Vorschriften werden diesen Gestaltungsspielraum transparenter machen und damit die Umsetzbarkeit in der betrieblichen Praxis verbessern.
Quelle: BG ETEM
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