DGUV modernisiert Prüfvorschriften für elektrische Anlagen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung überarbeitet die DGUV Vorschriften 3 und 4 zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Ziel ist es, die Regelungen praxisnäher und risikoorientiert zu gestalten, ohne das hohe Schutzniveau vor Stromunfällen zu senken. Betriebe sollen künftig mehr Flexibilität bei der Festlegung von Prüfintervallen basierend auf ihrer Gefährdungsbeurteilung erhalten.

Dokument DGUV Vorschrift 3 und 4
Änderung Geändert

Für die Praxis: Arbeitgeber können bereits heute Prüffristen für elektrische Geräte nach Gefährdungsbeurteilung und Beanspruchung festlegen – intensiv genutzte Maschinen benötigen kürzere Intervalle als gering beanspruchte Geräte wie Kaffeemaschinen. Die anstehende Modernisierung wird diese Flexibilität noch deutlicher in den Vorschriften verankern und damit dokumentierbare, individuelle Prüfpläne erleichtern.

Quelle: DGUV

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