Elektrisch höhenverstellbare Therapieliegen stellen erhebliche Unfallrisiken dar, insbesondere durch Einklemmgefahren. Die BGW fordert Betreiber auf, vorhandene Liegen überprüfen und erforderliche Sicherheitsmaßnahmen umsetzen zu lassen. Bei Neubeschaffungen sollte auf integrierte Sicherheit nach dem Prinzip der Risikominderung durch Design geachtet werden.
Für die Praxis: Betriebe müssen vorhandene Liegen im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung erneut überprüfen und dokumentieren. Die BGW stellt eine Mustergefährdungsbeurteilung und Mustererkärungen für Hersteller zur Verfügung, um Sicherheit beim Kauf und bei der Nachrüstung zu gewährleisten. Liegen ohne ausreichende Sicherheitsausstattung dürfen nur mit entsprechenden Betriebsbeschränkungen und Warn-Aufklebern betrieben werden.
Quelle: BGW
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