Raumtemperatur am Arbeitsplatz: Anforderungen der ArbStättV und ASR A3.5

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber, für angemessene Raumklimate zu sorgen.

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber, für angemessene Raumklimate zu sorgen. Die Technische Regel ASR A3.5 konkretisiert dies durch Orientierungswerte: Ab 26 °C sind Schutzmaßnahmen erforderlich, ab 35 °C ist ein Arbeitsraum ohne besondere Vorkehrungen nicht geeignet. Eine regelmäßig aktualisierte Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für rechtssichere Temperaturmangement.

Für die Praxis: Integrieren Sie Temperaturbelastungen systematisch in die Gefährdungsbeurteilung – berücksichtigen Sie dabei nicht nur Messwerte, sondern auch Luftfeuchte, Luftbewegung und körperliche Belastung der Tätigkeiten. Ab 26 °C sollten technische (Sonnenschutz, Lüftung), organisatorische (Schichtverlegung) oder personenbezogene Maßnahmen (Trinkwasser, Pausen) dokumentiert werden.

Quelle: SiFa-flex Blog

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