Leitern und Tritte: Sichere Nutzung und Gefährdungsbeurteilung

Stürze von Leitern gehören zu den häufigen Arbeitsunfällen und entstehen meist durch fehlerhafte Verwendung statt durch Defekte.

Stürze von Leitern gehören zu den häufigen Arbeitsunfällen und entstehen meist durch fehlerhafte Verwendung statt durch Defekte. Die Berufsgenossenschaft Werftindustrie und Hafen (BGW) konkretisiert, unter welchen Bedingungen Leitern als Arbeitsplatz oder Zugang akzeptabel sind und wann Alternativen wie Hubsteiger oder Fahrgerüste erforderlich werden. Entscheidend ist eine vorherige Gefährdungsbeurteilung pro Anwendungsfall.

Für die Praxis: Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden, ob Leiterarbeit zulässig ist oder Alternativen notwendig sind. Für Tätigkeiten in der Höhe gelten Höhen- und Zeitgrenzen: Bis 2 m häufige Nutzung, zwischen 2 und 5 m maximal 2 Stunden pro Schicht. Unterweisungen sollten die häufigsten Fehlerquellen (falsche Leitertyp, unsicheres Verhalten) adressieren und regelmäßige Prüfungen vorsehen.

Quelle: BGW

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