Kältegrenzen bei der Arbeit: Keine starre Temperaturgrenze definiert

Es gibt keinen festgelegten Temperaturwert, unterhalb dessen Arbeiten generell untersagt sind.

Es gibt keinen festgelegten Temperaturwert, unterhalb dessen Arbeiten generell untersagt sind. Der Arbeitgeber muss stattdessen mittels Gefährdungsbeurteilung prüfen, ab welcher Kälte Arbeiten wie Zustellungen nicht mehr vertretbar sind, und entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten. Die Bereitstellung wetterfester Bekleidung und persönlicher Schutzausrüstung ist dann Teil dieser Maßnahmen.

Für die Praxis: Betriebe müssen im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung konkrete Temperaturgrenzen und Schutzvorkehrungen für Außenarbeiten festlegen. Die DGUV-Informationen zur Zustellung (208-035, 208-046) bieten dazu praxisnahe Orientierungswerte. Dokumentieren Sie die Ergebnisse und die bereitgestellte Schutzausrüstung sowie etwaige Arbeitszeitanpassungen bei extremer Kälte.

Quelle: KomNet NRW

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