Höhenarbeit mit Seiltechnik: Anforderungen und Regelwerk im Überblick

Höhenarbeit beschreibt seilunterstützte Arbeitsverfahren an vertikalen Fassaden und Strukturen mit zwei unabhängigen Seilen und spezieller…

Höhenarbeit beschreibt seilunterstützte Arbeitsverfahren an vertikalen Fassaden und Strukturen mit zwei unabhängigen Seilen und spezieller Schutzausrüstung. Das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und berufsgenossenschaftliche Vorschriften regeln diese Tätigkeiten; Seiltechniken dürfen nur eingesetzt werden, wenn sicherere Alternativen nicht verhältnismäßig sind.

Für die Praxis: Bei der Gefährdungsbeurteilung muss der Einsatz seilunterstützter Verfahren dokumentiert und begründet werden. Betriebe sollten prüfen, ob sichere Standflächen oder andere Zugangsmittel möglich sind, bevor Seiltechniken genehmigt werden. Die LASI-Leitlinie LV35 A 6.1 zur BetrSichV bietet konkrete Orientierung für die Bewertung.

Quelle: KomNet NRW

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