Fluchttüren-Kennzeichnung: Wann außen und innen erforderlich?

Die Kennzeichnung von Fluchttüren muss auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung entschieden werden – eine pauschale Kennzeichnung von außen und innen…

Die Kennzeichnung von Fluchttüren muss auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung entschieden werden – eine pauschale Kennzeichnung von außen und innen ist nicht immer zwingend erforderlich. Auf der Außenseite ist das Verbotszeichen gegen Abstellen erforderlich, die innenseitige Kennzeichnung kann entfallen, wenn der Fluchtweg bereits ausreichend gekennzeichnet und die Richtung eindeutig ist.

Für die Praxis: Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen Arbeitgeber oder Sicherheitsfachkräfte vor Ort prüfen, ob Fluchttüren wirklich beidseitig gekennzeichnet sein müssen – insbesondere bei bereits hochmontierten Rettungszeichen an der Decke. Die ASR A2.3 erlaubt eine Reduktion auf das notwendige Maß, sofern die Fluchtwegorientierung eindeutig gewährleistet ist.

Quelle: KomNet NRW

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