Ergonomie am Arbeitsplatz geht über einzelne Möbel hinaus und umfasst die systematische Anpassung von Arbeitsbedingungen, Arbeitsmitteln und Abläufen an menschliche Voraussetzungen. Muskel-Skelett-Erkrankungen verursachen in Deutschland etwa 19 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage. Die Arbeitsstättenverordnung und das Arbeitsschutzgesetz verpflichten Unternehmen zu einer ganzheitlichen ergonomischen Gestaltung, die technische, organisatorische und personenbezogene Aspekte verbindet.
Für die Praxis: Bei der Gefährdungsbeurteilung sollten SiFas nicht nur einzelne Arbeitsplätze, sondern die Gesamtheit von Aufgabe, Arbeitsort, Arbeitsmittel, Umgebung und Organisation analysieren. Maßnahmen zur Ergonomie erfordern ein Zusammenspiel: Ein höhenverstellbarer Schreibtisch beispielsweise löst Probleme nicht, wenn Bildschirmposition, Beleuchtung oder Arbeitsorganisation ungünstig bleiben. Unterweisungen sollten vermitteln, dass Bewegungswechsel und regelmäßige Erholung zentral für die Prävention von Muskel-Skelett-Belastungen sind.
Quelle: SiFa-flex Blog
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