Büroklima: Lüftungsrichtlinien und gesundheitliche Aspekte

Die DGUV Information 215-520 behandelt umfassend das Innenraumklima in Büros – nicht nur Temperatur, sondern auch Luftqualität, Feuchte und deren Einfluss auf Konzentration und Wohlbefinden. Stoßlüften nach definierten Richtwerten (z. B. alle 60 Minuten im Büro, alle 20 Minuten in Besprechungsräumen) zählt zu den wirksamsten Maßnahmen. Auch psychische Faktoren spielen eine wesentliche Rolle: Schlechte Luftqualität ermüdet und kann Beschwerden auslösen, die Arbeitgebende und Sicherheitsbeauftragte ernstnehmen sollten.

Für die Praxis: Bei der Gefährdungsbeurteilung sollten Raumluft und Temperatur systematisch erfasst werden; die ASR A3.6 "Lüftung" und ASR A3.5 "Raumtemperatur" geben konkrete Orientierung. Sicherheitsbeauftragte können Klimabeschwerden als Indikator für andere Probleme nutzen und vermittelnd tätig werden, wenn regelmäßig Lüftungsmängel oder Temperaturbeschwerden auftreten.

Quelle: DGUV

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