Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet Zuschüsse für die Anschaffung oder Nachrüstung von Therapieliegen an, deren Sicherheitsausstattung über gesetzliche Mindeststandards hinausgeht. Das Förderprogramm richtet sich an versicherte Betriebe und unterstützt Maßnahmen zur Reduktion von Quetsch- und Einklemmungsgefahren. Die maximale Förderung beträgt einmalig 500 Euro pro Unternehmen.
Für die Praxis: Betriebe sollten vor Investitionen prüfen, ob ihre geplante Nachrüstung oder Neuanschaffung die förderfähigen Sicherheitsanforderungen erfüllt – dies erspart Kosten. Der Förderantrag muss im selben Jahr gestellt werden, in dem die Liegen beschafft oder nachgerüstet wurden, und erfordert die Bestätigung, dass alle vorhandenen Liegen bereits rechtskonform sind. Stichprobenhafte Überprüfungen vor Ort sind möglich.
Quelle: BGW
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