Die ASR A3.5 Raumtemperaturen schreibt vor, dass Lufttemperaturen stündlich während der Arbeitszeit mit strahlungsgeschützten Thermometern zu messen sind – nicht als 24-Stunden-Durchschnittswerte. Die Messung erfolgt in unterschiedlichen Höhen je nach Tätigkeit (sitzend 0,6 m, stehend 1,1 m), die Außenlufttemperatur ebenfalls stündlich ohne direkte Sonneneinstrahlung.
| Dokument | Arbeitsstättenregel ASR A3.5 |
|---|---|
| Änderung | Geändert |
| Ausgabe | aktuell |
| Fundstelle | Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) |
Für die Praxis: Bei der Beurteilung des Raumklimas sind stündliche Einzelmessungen während der Arbeitszeit zu dokumentieren, nicht Mittelwerte über 24 Stunden. Betriebe sollten die DGUV Information 215-510 und die LASI-Leitlinie LV16 zur Auswahl geeigneter Messinstrumente und -verfahren heranziehen.
Quelle: KomNet NRW
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