Raumtemperatur am Arbeitsplatz: Anforderungen der ArbStättV und ASR A3.5

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber, für angemessene Raumklimate zu sorgen. Die Technische Regel ASR A3.5 konkretisiert dies durch Orientierungswerte: Ab 26 °C sind Schutzmaßnahmen erforderlich, ab 35 °C ist ein Arbeitsraum ohne besondere Vorkehrungen nicht geeignet. Eine regelmäßig aktualisierte Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für rechtssichere Temperaturmangement.

Für die Praxis: Integrieren Sie Temperaturbelastungen systematisch in die Gefährdungsbeurteilung – berücksichtigen Sie dabei nicht nur Messwerte, sondern auch Luftfeuchte, Luftbewegung und körperliche Belastung der Tätigkeiten. Ab 26 °C sollten technische (Sonnenschutz, Lüftung), organisatorische (Schichtverlegung) oder personenbezogene Maßnahmen (Trinkwasser, Pausen) dokumentiert werden.

Quelle: SiFa-flex Blog

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