Suchterkrankungen am Arbeitsplatz führen zu Leistungseinbußen, erhöhtem Unfallrisiko und erheblichen Kosten für Unternehmen. Etwa 5 Prozent der Arbeitnehmenden sind alkoholabhängig, wobei Alkohol das größte Problem darstellt. Betriebe sollten durch klare Richtlinien, offene Kommunikation und frühzeitige Intervention Prävention und Hilfe strukturiert verankern.
Für die Praxis: Gefährdungsbeurteilungen sollten Suchtrisiken branchen- und tätigkeitsspezifisch berücksichtigen, insbesondere in Verkehr und Sozialwesen. Führungskräfte benötigen Handlungskompetenz zur sicheren Heimbegleitung betroffener Personen. Eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung zum Umgang mit Suchtmitteln etabliert Punktnüchternheit als Betriebsstandard und schafft Rechtssicherheit.
Quelle: BGW
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