Die DGUV-Expertenrat verdeutlicht, dass digitale Lernplattformen allein keine gültigen Unterweisungen ersetzen können. Unterweisungen müssen arbeitsplatzspezifisch sein, Rückfragen ermöglichen und durch persönliche Kontrolle des Verständnisses abgesichert werden – diese dritte Anforderung können automatisierte Tests nicht erfüllen.
Für die Praxis: Digitale Unterweisungssoftware darf nur als Ergänzung zur persönlichen Unterweisung eingesetzt werden. Die verantwortliche Person muss durch direkten Kontakt überprüfen, ob die Inhalte verstanden wurden und Fragen beantworten können. Multiple-Choice-Auswertungen ersetzen diese Kontrolle nicht und genügen der gesetzlichen Anforderung nicht.
Quelle: Arbeit & Gesundheit (DGUV)
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