Unterweisungspflicht der SiFa: Beratung statt Gesamtverantwortung

Fachkräfte für Arbeitssicherheit dürfen Unterweisungen durchführen, jedoch trägt der Arbeitgeber die gesetzliche Gesamtverantwortung.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit dürfen Unterweisungen durchführen, jedoch trägt der Arbeitgeber die gesetzliche Gesamtverantwortung. Die SiFa übernimmt typischerweise beratende und fachlich unterstützende Aufgaben, nicht die alleinige Unterweisungsverpflichtung. Eine klare betriebliche Aufgaben- und Verantwortungsverteilung ist entscheidend.

Für die Praxis: SiFas sollten ihre Rolle klar definieren: Sie konzipieren Unterweisungsinhalte basierend auf Gefährdungsbeurteilungen und unterstützen Führungskräfte fachlich, können aber nicht die betriebliche Unterweisungspflicht allein erfüllen. Eine schriftliche Pflichtenübertragung nach § 13 ArbSchG macht Zuständigkeiten transparent und dokumentiert die Aufgabenverteilung.

Quelle: SiFa-flex Blog

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