Die DGUV hat ihre Information zum Büroraumklima überarbeitet und um aktuelle rechtliche Hinweise erweitert. Die Publikation behandelt Lufttemperatur, Lüftung, Luftqualität und deren Auswirkungen auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Beschäftigten. Sie orientiert sich an den Schutzzielen der Arbeitsstättenverordnung und ihrer Technischen Regeln.
| Dokument | DGUV Information 215-520 |
|---|---|
| Änderung | Geändert |
| Ausgabe | überarbeitet |
| Fundstelle | DGUV |
Für die Praxis: Gefährdungsbeurteilungen für Büroarbeitsplätze sollten das Raumklima berücksichtigen; als behaglich gelten 22 bis 24 °C, die Obergrenze liegt bei 26 °C. Die aktualisierte Handlungshilfe unterstützt Betriebe bei der Umsetzung der ASR-Anforderungen und bietet konkrete Lösungsansätze für Lüftung, Ausstattung und gesundheitliche Aspekte.
Quelle: topeins (DGUV)
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