Höhenarbeit beschreibt seilunterstützte Arbeitsverfahren an vertikalen Fassaden und Strukturen mit zwei unabhängigen Seilen und spezieller Schutzausrüstung. Das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und berufsgenossenschaftliche Vorschriften regeln diese Tätigkeiten; Seiltechniken dürfen nur eingesetzt werden, wenn sicherere Alternativen nicht verhältnismäßig sind.
Für die Praxis: Bei der Gefährdungsbeurteilung muss der Einsatz seilunterstützter Verfahren dokumentiert und begründet werden. Betriebe sollten prüfen, ob sichere Standflächen oder andere Zugangsmittel möglich sind, bevor Seiltechniken genehmigt werden. Die LASI-Leitlinie LV35 A 6.1 zur BetrSichV bietet konkrete Orientierung für die Bewertung.
Quelle: KomNet NRW
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