Abstände bei Schiebetüren: Quetsch- und Scherstellen vermeiden

Nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.7) müssen Schiebetüren und -tore bestimmte Mindestabstände zu festen Gegenständen einhalten, um…

Nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.7) müssen Schiebetüren und -tore bestimmte Mindestabstände zu festen Gegenständen einhalten, um Verletzungen auszuschließen. Der Abstand zwischen Türflügel und Bauteilen darf maximal 8 mm betragen, um das Einklemmen von Fingern auszuschließen, oder mindestens 25 mm, um Quetsch- und Scherstellen zu verhindern.

Für die Praxis: Bei der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze mit Schiebetüren sollten diese Abstände überprüft und dokumentiert werden. Existierende Türanlagen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, sind anzupassen oder mit zusätzlichen Schutzvorrichtungen wie Türschließern oder Sensoren auszustatten. Eine regelmäßige Kontrolle und Wartung trägt zur Gewährleistung der Sicherheit bei.

Quelle: KomNet NRW

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