Die DGUV hat ihre Branchenregel für Bürobetriebe überarbeitet und aktualisiert. Die Regel behandelt physische und psychische Belastungen am Schreibtisch sowie praktische Anforderungen an Arbeitsplatzausstattung, Raumklima und Arbeitsorganisation. Sie dient Sicherheitsbeauftragten als Orientierungshilfe zur Umsetzung staatlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorgaben.
| Dokument | DGUV Regel 115-401 |
|---|---|
| Änderung | Geändert |
| Ausgabe | überarbeitete Fassung |
| Fundstelle | DGUV |
Für die Praxis: Bei der Gefährdungsbeurteilung für Büroarbeitsplätze sollten neben ergonomischen Faktoren (höhenverstellbare Tische, Bildschirmposition, Möblierung) auch Raumklima, Akustik und psychische Belastungsfaktoren berücksichtigt werden. Die konkretisierten Anforderungen (z. B. Temperatur 20–22 °C, Luftfeuchte max. 50 %) unterstützen die praktische Umsetzung. Auch Unfallgefahren wie Stolper- und Sturzrisiken in Lagerbereichen sollten durch geeignete Maßnahmen minimiert werden.
Quelle: Arbeit & Gesundheit (DGUV)
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