Die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten beginnt künftig erst ab 50 Beschäftigten statt wie bisher bei niedrigeren Zahlen. Die BG ETEM betont, dass Betriebe unabhängig von dieser Schwelle ihre Gefährdungsbeurteilung nutzen sollten, um den individuellen Bedarf an Sicherheitsbeauftragten zu ermitteln. Auch kleinere Betriebe können von präventiven Maßnahmen profitieren.
Für die Praxis: Betriebe mit 20–49 Beschäftigten müssen prüfen, ob eine freiwillige Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sinnvoll ist. Die Gefährdungsbeurteilung und die betriebsspezifischen Bedingungen (Branche, Tätigkeiten, Unfallhistorie) sind Grundlage dieser Entscheidung. Die BG ETEM berät bei der Bedarfsanalyse.
Quelle: etem (BG-ETEM-Magazin)
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