Kaffeevollautomaten gehören wie klassische Kaffeemaschinen zu den Geräten, die Wärmequellen darstellen und brandgefährlich wirken können. Regelwerk und Versicherungsrichtlinien sehen vor, solche Elektrogeräte auf feuerfesten Unterlagen zu betreiben, um Brände in Pausenbereichen zu vermeiden. Dies gilt unabhängig von der Automatisierungsstufe des jeweiligen Geräts.
Für die Praxis: Bei der Beschaffung und Aufstellung von Kaffeevollautomaten in Sozial- und Pausenbereichen sollte geprüft werden, ob geeignete feuerfeste Unterlagen (z. B. keramische Fliesen, zertifizierte Brandschutzauflagen) vorhanden sind. Dies sollte in Betriebsanweisungen und Unterweisungen dokumentiert sowie regelmäßig bei Kontrollen überprüft werden.
Quelle: KomNet NRW
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