Alkoholisierte Kollegen: Meldepflicht und richtiger Umgang im Betrieb

Wenn Beschäftigte während der Arbeit alkoholisiert erscheinen, entsteht eine Gefährdungssituation. Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1 verpflichten Beschäftigte, solche Fälle dem Vorgesetzten oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu berichten. Betriebe können durch Betriebsvereinbarungen klare Regelungen schaffen – von absoluten Verboten bis zu Regelungen für besonders gefährliche Tätigkeiten.

Für die Praxis: Die Gefährdungsbeurteilung sollte den Alkoholkonsum als Risikofaktor bewerten, besonders bei Arbeiten mit erhöhtem Unfallrisiko. Führungskräfte müssen konkrete Fälle dokumentieren und können bei Verdacht auf Arbeitsfähigkeitsmangel ein Beschäftigungsverbot für diesen Tag aussprechen. Eine transparente Betriebsvereinbarung hilft, Ansprachen und Konsequenzen für alle nachvollziehbar zu gestalten.

Quelle: KomNet NRW

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