Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet alle Unternehmen ab einem Beschäftigten zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. Die Fachkräfte beraten bei Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsbegehungen und Unterweisungen und wirken präventiv vor Eintritt von Unfällen. Die konkrete Betreuungsdauer regelt die DGUV Vorschrift 2 je nach Branche, Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial.
Für die Praxis: Unternehmen sollten klären, welches Betreuungsmodell – Regelbetreuung oder alternatives Modell – gilt und die Einsatzzeiten dokumentieren. Eine regelmäßige Überprüfung bei Änderungen der Beschäftigtenzahl oder betrieblichen Umstrukturierungen ist notwendig. Externe Fachkräfte bieten für kleinere Betriebe eine flexible und wirtschaftliche Lösung zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.
Quelle: SiFa-flex Blog
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