Neu: Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV)

Die neue Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung regelt die Anforderungen an mobile Druckgeräte. Sie ist ab sofort gültig und ersetzt bisherige Regelungen in diesem Bereich.

Dokument Verordnung ODV
Änderung Neu
Fundstelle https://www.gesetze-im-internet.de/odv/

Für die Praxis: Betriebe sollten die ODV prüfen, um Einsatz, Kennzeichnung und Prüffristen ihrer ortsbeweglichen Druckgeräte (z.B. Gasflaschen, Drucktanks) mit den neuen Vorgaben abzugleichen und ihre Dokumentation gegebenenfalls anzupassen.

Quelle: Regelwerks-Radar (ASWB)

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