Künstlersozialkasse unter neuer Trägerschaft der Deutschen Rentenversicherung

Zum 1. Januar 2025 wurde die Künstlersozialkasse organisatorisch neu strukturiert und in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See integriert. Zuvor war die Unfallversicherung Bund und Bahn Trägerin. Der Wechsel soll die Institution digitalisierungsfähig machen und ihre langfristige Stabilität sichern.

Für die Praxis: Für Versicherte und Betriebe mit künstlerischen Beschäftigten kann sich dies auf Verwaltungsabläufe, Kontaktdaten und digitale Prozesse auswirken. Betroffene sollten sich auf der Webseite der Künstlersozialkasse über konkrete Änderungen in Antragsverfahren oder Dokumentation informieren.

Quelle: UVB

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