Geändert: DGUV Vorschrift 78 – Mindestalter für Sicherungsposten auf 18 Jahre

Die Unfallverhütungsvorschrift „Arbeiten im Bereich von Gleisen

Die Unfallverhütungsvorschrift „Arbeiten im Bereich von Gleisen

Dokument DGUV Vorschrift 78
Änderung Geändert
Ausgabe Geltung ab 1. Januar 2025
Fundstelle Genehmigung BMI/BMAS vom 29. November 2024 (AZ: D6.30112/7#5)

Für die Praxis: Betriebe im Bahnbereich müssen sicherstellen, dass Sicherungsposten ab 1. Januar 2025 das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Personalplanung sollte entsprechend überprüft und angepasst werden, insbesondere wenn jüngere Arbeitskräfte in dieser Funktion eingesetzt waren.

Quelle: UVB

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