Die organisatorische Zuordnung einer verantwortlichen Elektrofachkraft zu einer bestimmten Abteilung oder Stabstelle ist nicht gesetzlich vorgegeben. Der Arbeitgeber legt diese Strukturierung eigenverantwortlich fest, solange die fachliche Weisungsfreiheit gewährleistet bleibt. Maßgeblich sind die vom Arbeitgeber übertragenen Aufgaben und die betriebliche Organisationsstruktur.
Für die Praxis: Bei der Bestellung einer verantwortlichen Elektrofachkraft sollte der Arbeitgeber schriftlich festhalten, welche Aufgaben und Kompetenzen übertragen werden – unabhängig von der Abteilungszugehörigkeit. Die fachliche Weisungsfreiheit muss dokumentiert sein, um die Verantwortlichkeiten bei elektrotechnischen Sicherheitsmaßnahmen klar zu regeln.
Quelle: KomNet NRW
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