TRBA 260 Schutzmaßnahmen in der Veterinärmedizin

Die TRBA 260 regelt Schutzmaßnahmen bei der Arbeit mit biologischen Arbeitsstoffen in veterinärmedizinischen Einrichtungen und vergleichbaren…

Die TRBA 260 regelt Schutzmaßnahmen bei der Arbeit mit biologischen Arbeitsstoffen in veterinärmedizinischen Einrichtungen und vergleichbaren Tätigkeitsfeldern.

Dokument TRBA 260
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Fundstelle BAuA

Für die Praxis: SiFas sollten in der TRBA 260 prüfen, welche Gefährdungsbeurteilungs- und Hygieneanforderungen für Praxen, Kliniken und Labore gelten, um die Anforderungen in ihrer Dokumentation abzubilden.

Quelle: BAuA

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