Die TRBA 260 regelt Schutzmaßnahmen bei der Arbeit mit biologischen Arbeitsstoffen in veterinärmedizinischen Einrichtungen und vergleichbaren Tätigkeitsfeldern.
| Dokument | TRBA 260 |
|---|---|
| Änderung | Geändert |
| Fundstelle | BAuA |
Dokumentseite im Regelwerks-Radar: TRBA 260 – Status, Änderungshistorie und Praxis-Hinweise.
Für die Praxis: SiFas sollten in der TRBA 260 prüfen, welche Gefährdungsbeurteilungs- und Hygieneanforderungen für Praxen, Kliniken und Labore gelten, um die Anforderungen in ihrer Dokumentation abzubilden.
Quelle: BAuA
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