Jugendliche in der Produktion: Einsatz an Maschinen bei Personalengpässen nicht zulässig

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen 17-jährige Auszubildende nicht zu gefährlichen Arbeiten herangezogen werden, nur weil Personal fehlt.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen 17-jährige Auszubildende nicht zu gefährlichen Arbeiten herangezogen werden, nur weil Personal fehlt. Ein Einsatz an Maschinen wie Schweißanlagen ist nur dann erlaubt, wenn die Tätigkeit zum Ausbildungsziel gehört und ein Fachkundiger überwacht. Die bloße Personalknappheit rechtfertigt keine Ausnahme von den Schutzbestimmungen.

Für die Praxis: Betriebe müssen vor jedem Einsatz von Jugendlichen prüfen, ob die geplante Tätigkeit unter die Beschäftigungsbeschränkungen des JArbSchG fällt. Notfalls müssen Engpässe durch Umlagerung erwachsener Arbeitskräfte oder Mehrarbeit gelöst werden – nicht durch Grenzüberschreitungen beim Jugendenschutz. Auch Akkordarbeit und Tempo-Vorgaben unterliegen zusätzlichen Regeln.

Quelle: KomNet NRW

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