DGUV Regeln sind rechtlich nicht verbindlich, sondern fachliche Empfehlungen der Unfallversicherungsträger. Unternehmen müssen sich jedoch damit auseinandersetzen und müssen Abweichungen begründen. Der Beitrag erläutert die rechtliche Einordnung im Zusammenhang mit Unfallverhütungsvorschriften und staatlichen Arbeitsschutzregeln.
Für die Praxis: Für Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen sind DGUV Regeln zu prüfen und zu berücksichtigen. Abweichungen von DGUV-Empfehlungen erfordern eine dokumentierte Begründung, warum alternative Maßnahmen denselben Sicherheitsstand gewährleisten. Dies gilt besonders bei Audits und Behördenprüfungen.
Quelle: DGUV Forum
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