Jahresbericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit: Anforderungen und Dokumentation

Die DGUV Vorschrift 2 verpflichtet Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur regelmäßigen schriftlichen Berichterstattung anzuhalten.

Die DGUV Vorschrift 2 verpflichtet Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur regelmäßigen schriftlichen Berichterstattung anzuhalten. Der Bericht muss Ergebnisse der Betriebsbegehungen, durchgeführte Maßnahmen und deren Wirksamkeit dokumentieren sowie die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt darstellen. Grundlagen sind die im Betrieb durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen.

Für die Praxis: Der Bericht sollte übersichtlich gegliedert sein und mindestens Name des Bearbeiters, Beschreibung der Aufgaben, Analyseergebnisse, vorgeschlagene Maßnahmen, Überprüfung der Wirksamkeit und Zeitaufwand enthalten. Der Arbeitgeber muss die Berichte aufbewahren und eine Ausfertigung dem Betriebs- oder Personalrat zuleiten.

Quelle: KomNet NRW

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