Treppen und Rampen: Anforderungen an Absturzschutz und Gestaltung

Treppenstürze zählen zu den häufigsten und schwerwiegendsten Arbeitsunfällen.

Treppenstürze zählen zu den häufigsten und schwerwiegendsten Arbeitsunfällen. Die Arbeitsstättenregel "Verkehrswege" und die DIN 18065 legen konkrete Anforderungen an Stufenmaße, Steigungen und Geländer fest. Bei Absturzhöhen über einem Meter ist ein dreiteiliger Seitenschutz mit Fußleiste, Knieleiste und Handlauf erforderlich.

Für die Praxis: Gefährdungsbeurteilungen sollten Treppen und Rampen gezielt einbeziehen und vorhandene Schutzeinrichtungen nach den genannten Standards überprüfen. Besonders bei älteren Bestandsanlagen lohnt sich eine messtechnische Kontrolle der Stufenmaße und des Geländerzustands. Die regelmäßige Unterweisung neuer Mitarbeiter zur sicheren Nutzung erhöht die Akzeptanz und Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen.

Quelle: BGW

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