Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) hat im September über 100 Betriebe während der Nachtschicht besucht, um Arbeitsschutzstandards außerhalb der regulären Arbeitszeiten zu überprüfen. Dabei zeigte sich ein uneinheitliches Bild: Während viele Unternehmen ihre Schutzkonzepte konsistent umsetzen, gibt es in anderen Betrieben Defizite bei Erste-Hilfe-Organisation, PSA-Kontrolle und Pflichtenübertragung, die durch reduzierte nächtliche Besetzung verstärkt werden.
Für die Praxis: Betriebe mit Nachtschichten sollten überprüfen, ob ihre Arbeitsschutzorganisation (Erste Hilfe, PSA-Kontrolle, Pflichtenübertragung) unabhängig von der Schichtbesetzung lückenlos funktioniert. Die zuständigen Aufsichtspersonen der BGHM bieten Beratung zu schichtübergreifenden Besonderheiten an und können konkrete Optimierungen aufzeigen.
Quelle: BGHM
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