Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin untersucht, inwieweit allgemeine Sprachmodelle bei Einstellungsprozessen geschützte Personenmerkmale berücksichtigen oder offenbaren. Die Studie wirft Licht auf potenzielle Diskriminierungsrisiken durch künstliche Intelligenz in der Personalrekrutierung.
Für die Praxis: Arbeitssicherheitsfachkräfte sollten die Publikation prüfen, um bei der Implementierung von KI-gestützten Bewertungssystemen im Personalwesen Diskriminierungsrisiken zu identifizieren und in Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung zu berücksichtigen.
Quelle: BAuA
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