Die DGUV zeigt, wie Betriebe neurodivergente Beschäftigte durch angepasste Arbeitsbedingungen besser unterstützen können. Nicht die Aufgaben selbst sind oft das Problem, sondern unklare Kommunikation, sensorische Reizüberflutung oder zu starre Strukturen. Mit transparenter Führung, eindeutigen Anweisungen und flexiblen Rahmenbedingungen lassen sich unnötige Hürden vermeiden.
Für die Praxis: Für die Gefährdungsbeurteilung sollten Arbeitgeber psychische Belastungen durch sensorische Reize (Lärm, Licht), unklare Kommunikation und zu starre Vorgaben mitberücksichtigen. In Unterweisungen und Teambesprechungen hilft ein Wechsel zu transparenter, präziser Sprache statt indirekter Andeutungen. Dokumentiert werden sollte, welche Arbeitsbedingungen (etwa Homeoffice-Optionen, Lärmschutz) sich bewährt haben.
Quelle: DGUV
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