BAG: Ausländische Fluggesellschaft muss Betriebsrat an deutschem Stationierungsort zulassen

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine an einem deutschen Flughafen stationierte Betriebsstätte einer ausländischen Fluggesellschaft eine…

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine an einem deutschen Flughafen stationierte Betriebsstätte einer ausländischen Fluggesellschaft eine betriebsratsfähige Organisationseinheit darstellt – unabhängig davon, dass der Hauptbetrieb im Ausland liegt. Damit wird der Weg für die Gründung eines Betriebsrats bei der Luftfahrtgesellschaft am Flughafen Berlin-Brandenburg freigemacht.

Für die Praxis: Für Arbeitgeber mit Betriebsstätten in Deutschland gilt: Regionale Niederlassungen mit eigenständiger Organisation können Betriebsräte wählen, auch wenn die Konzernzentrale im Ausland sitzt. Arbeitssicherheit und Mitbestimmung richten sich nach deutschem Recht am jeweiligen Standort.

Quelle: Bundesarbeitsgericht

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