BAG: Kleine Fehler in Massenentlassungsanzeige gefährden Kündigungswirksamkeit nicht

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Ungenauigkeiten bei den Angaben zur Arbeitnehmerzahl in einer Massenentlassungsanzeige die Wirksamkeit von Kündigungen nicht zwingend aufheben. Entscheidend ist, ob die Fehler den Arbeitsverwaltung bei ihrer Aufgabe der Vermittlung und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmenplanung beeinträchtigen. Im vorliegenden Fall führte die fehlerhafte Angabe von 34 statt tatsächlich 31–32 Entlassungen nicht zur Unwirksamkeit der Kündigungen.

Für die Praxis: Arbeitgeber sollten bei der Massenentlassungsanzeige zwar sorgfältig arbeiten, müssen aber nicht fürchten, dass kleinere numerische Abweichungen automatisch zum Scheitern der Kündigung führen. Entscheidend ist das ordnungsgemäße Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat. Dokumentieren Sie die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer nachvollziehbar, um später Einwände zu entkräften.

Quelle: Bundesarbeitsgericht

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