Ab Juli 2026: Intelligente Fahrtenschreiber für Nutzfahrzeuge über 2,5 Tonnen

Die EU-Mobilitätspaket-I-Regelung verpflichtet ab 1. Juli 2026 zur Installation intelligenter Fahrtenschreiber (Gen2V2) in leichten Nutzfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen über 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Ausnahmen gelten für Werkverkehr, wenn die Beförderung nicht die Haupttätigkeit darstellt und weitere Kriterien erfüllt sind. Dies betrifft die Dokumentation von Lenk- und Ruhezeiten sowie obligatorische Schulungen bei grenzüberschreitenden oder Kabotagebeförderungen.

Dokument Verordnung (EU) 2020/1054
Änderung Geändert
Ausgabe 15. Juli 2020
Fundstelle Amtsblatt der Europäischen Union

Für die Praxis: Betriebe sollten prüfen, ob ihre Transporte unter die Werkverkehr-Ausnahme fallen (Eigentumsvoraussetzung der Güter, Hilfstätigkeit, unternehmenseigenes Personal). Falls nicht, ist die Anschaffung digitaler Fahrtenschreiber rechtzeitig bis 2026 einzuplanen und das Fahrpersonal geschult werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich Rücksprache mit den zuständigen Behörden vor Implementierung.

Quelle: KomNet NRW

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