Geändert: DGUV Vorschrift 2 tritt zum 1.1.2026 in Kraft

Die DGUV Vorschrift 2 wird überarbeitet und regelt ab 2026 die Zusammenarbeit von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit mit Unternehmensführungen. Wesentliche Neuerungen sind digitale Beratung, erweiterte Qualifikationen für Fachkräfte, Fortbildungsnachweise und flexible Betreuungsmodelle für kleine Betriebe.

Dokument DGUV Vorschrift 2
Änderung Geändert
Ausgabe 2026
Fundstelle BG RCI

Für die Praxis: Bei der künftigen Auswahl von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit sind nun auch Kandidaten aus Arbeitspsychologie, Biologie oder Ergonomie möglich. Unternehmen sollten bereits jetzt ihre Gefährdungsbeurteilungen überprüfen, um von neuen Betreuungsoptionen wie digitaler Beratung oder alternativen Modellen für KMU profitieren zu können.

Quelle: BG RCI

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