Die Unfallversicherung Bund und Bahn hat ihren 5. Nachtrag zur Entschädigungsregelung für Selbstverwaltungsmitglieder und Ausschussmitglieder von der zuständigen Behörde genehmigt bekommen. Das Regelwerk wurde von der Vertreterversammlung beschlossen und vom Bundesamt für Soziale Sicherung formell freigegeben. Die Neuregelung betrifft die Entschädigung von Ehrenamtlichen in den Selbstverwaltungsstrukturen der Unfallversicherung.
| Dokument | Entschädigungsregelung 5. Nachtrag |
|---|---|
| Änderung | Geändert |
| Ausgabe | 31. Juli 2025 |
| Fundstelle | Bundesamt für Soziale Sicherung, Aktenzeichen 112-10502#00031#0002 |
Für die Praxis: Für Betriebe, deren Vertreter in Gremien der UVB tätig sind, können sich durch den Nachtrag Änderungen bei der Aufwandsentschädigung ergeben. Die genauen Anpassungen sollten im Regelwerk selbst überprüft werden, um die korrekte Erstattung sicherzustellen.
Quelle: UVB
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