Die Unfallverhütungsvorschrift der UVB zu Flüssiggas aus dem Jahr 1993 wurde durch Beschluss der Vertreterversammlung im November 2023 aufgehoben. Die Genehmigung durch das Bundesministerium des Innern erfolgte im Februar 2024. Die Regelung wird damit aus dem Regelwerk genommen.
| Dokument | Unfallverhütungsvorschrift UVB Flüssiggas |
|---|---|
| Änderung | Zurückgezogen |
| Ausgabe | Oktober 1993, gültig ab 1. April 1997 (Fassung Januar 1997) |
| Fundstelle | UVB Vertreterversammlung 16./17. November 2023 |
Für die Praxis: Unternehmen, die Flüssiggas einsetzen, sollten überprüfen, welche anderen Vorschriften (wie TRGS oder technische Regeln) für ihre Tätigkeit weiterhin gelten. Die bisherige Orientierung an dieser UVB-Schrift ist nicht mehr erforderlich; relevant bleiben andere einschlägige Unfallverhütungsvorschriften und technische Standards.
Quelle: UVB
Diese KI-gestützt erstellte und redaktionell geprüfte Zusammenfassung ersetzt nicht die Lektüre der Originalquelle. Maßgeblich ist ausschließlich das verlinkte Original.
