Schnittschutzhandschuhe sind bei Arbeiten mit scharfkantigen Materialien und Werkzeugen unverzichtbar, müssen aber auch konsequent und situationgerecht eingesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung bestimmt, welche Schutzklasse erforderlich ist und in welchen Situationen die Handschuhe getragen werden müssen – etwa beim Wechsel von Sägeblättern, nicht aber beim Betrieb drehender Maschinen wegen Einzugsgefahren. Eine starke Arbeitsschutzkultur im Betrieb trägt wesentlich dazu bei, dass der Handschutz selbstverständlich wird.
Für die Praxis: Bei der Gefährdungsbeurteilung sollten Arbeitsschritte differenziert werden, um Einzugsgefahren zu erkennen und Handschuhe gezielt einzusetzen. Beschäftigte benötigen klare Unterweisungen zu den zertifizierten Schutzklassen nach EN 388 und deren Eignung für konkrete Tätigkeiten; vor jeder Nutzung ist der Zustand und die Passform zu prüfen. Sicherheitsbeauftragte können durch Vorbild und regelmäßige Teambesprechungen die Tragequote erhöhen.
Quelle: Arbeit & Gesundheit (DGUV)
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