PSA gegen Absturz: Unterweisung mit praktischen Übungen im Betrieb

Bei Arbeiten in der Höhe ist die ordnungsgemäße Unterweisung zur Absturzschutzausrüstung unverzichtbar, da theoretische Erklärungen allein nicht genügen.

Bei Arbeiten in der Höhe ist die ordnungsgemäße Unterweisung zur Absturzschutzausrüstung unverzichtbar, da theoretische Erklärungen allein nicht genügen. Fachgerechte Schulungen müssen praktische Übungen enthalten und auf die konkreten Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Systeme des Betriebs zugeschnitten sein. Dies ist eine zentrale Anforderung des Arbeitsschutzgesetzes, der PSA-Benutzungsverordnung und der DGUV Regel 112-198.

Für die Praxis: Betriebe sollten bei der Gefährdungsbeurteilung festhalten, welche Absturzschutzmaßnahmen erforderlich sind und wie oft Unterweisungen durchgeführt werden müssen (mindestens jährlich gemäß Betriebssicherheitsverordnung). Dokumentation mit Datum und Teilnehmernamen ist obligatorisch. Schulungen dürfen nicht nur theoretisch sein – praktische Anlege-, Anschlag- und Notfallübungen sind essentiell und sollten ortsspezifisch durchgeführt werden.

Quelle: SiFa-flex Blog

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