PSA bei Hitze und UV-Strahlung: Gefährdungsbeurteilung entscheidend

Bei Freiplatzarbeiten unter intensiver Sonneneinstrahlung muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um erforderliche…

Bei Freiplatzarbeiten unter intensiver Sonneneinstrahlung muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um erforderliche Schutzausrüstungen festzulegen. Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen kommen personenbezogene Schutzmaßnahmen wie UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckung mit Nackenschutz und Schutzbrille in Betracht, um Haut- und Augenschädigungen zu vermeiden.

Für die Praxis: Die Gefährdungsbeurteilung muss das konkrete Einstrahlung-Szenario (Dauer, Intensität, Jahreszeit) dokumentieren. Nach dem TOP-Prinzip sind zunächst Schutzvorrichtungen am Arbeitsplatz zu prüfen; PSA kommt erst danach in Frage. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Kopfbedeckung mit Krempe und Nackenschutz, da Kopfhaut und Nacken besonders gefährdet sind.

Quelle: KomNet NRW

Diese KI-gestützt erstellte und redaktionell geprüfte Zusammenfassung ersetzt nicht die Lektüre der Originalquelle. Maßgeblich ist ausschließlich das verlinkte Original.