Orthopädische Einlagen in Sicherheitsschuhen: Regelkonforme Anpassung möglich

Orthopädische Einlagen dürfen in Sicherheitsschuhen getragen werden, sofern sie fachgerecht angepasst sind.

Orthopädische Einlagen dürfen in Sicherheitsschuhen getragen werden, sofern sie fachgerecht angepasst sind. Die DGUV Regel 112-191 unterscheidet zwischen maßgefertigten Schuhen, individuellen Zurichtungen und Einlagenversorgungen, wobei letztere oft ausreichend und wirtschaftlicher sind. Wichtig ist, dass die Anpassung durch autorisierte Fachkräfte erfolgt und die Fertigungsanweisung der EU-Baumusterprüfung eingehalten wird.

Für die Praxis: Bei der Gefährdungsbeurteilung sollte berücksichtigt werden, dass orthopädischer Fußschutz bei medizinischer Indikation notwendig sein kann. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Zurichtungen und Einlagen durch qualifizierte Orthopädieschuhmacher erfolgen und dass die CE-Kennzeichnung sowie Konformitätserklärung vorliegen. Mitarbeiter benötigen Informationen zur bestimmungsgemäßen Nutzung und möglichen Restrisiken.

Quelle: KomNet NRW

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